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A | SATZUNG PRÄAMBEL

Im Begriff » Energienovum « kommt das Leitziel des Vereins zum Ausdruck. Das Novum der vollständigen Eigenversorgung eines jeden Bürgers mit Energie ist Leitziel des Vereins. Die maximale Energieeffizienz bei minimalem Ressourcenverbrauch spielt hierbei ebenso eine entscheidende Rolle, wie Umweltfreundlichkeit, Sicherheit und die Minimierung von Kosten. Auch für die Prozesse, die bei der Erlangung des Leitziels nötig sind, gilt der Anspruch einer größtmöglichen Effizienz bei der Verwendung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen. Unter der Prämisse » Praxis geht vor Theorie « soll frei und offen im Ergebnis erforscht und gezeigt werden, was möglich ist.
§ 1 | NAME, SITZ UND RECHTSFORM
1 |
Name: Energienovum, Gemeinnützige Initiative e. V.
2 | Sitz: Friedrichstraße 10 in 42929 Wermelskirchen
3 | Rechtsform: Eingetragener Verein (Körperschaft des privaten Rechts)
§ 2 | ZWECK
1 | Der Zweck des Vereins ist die Förderung hocheffizienter, kostengünstiger, gesundheits- und umweltfreundlicher Energiesysteme hinsichtlich Forschung, Entwicklung, Bereitstellung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit auf nationaler und transnationaler Ebene.
2 | Der Vereinszweck ist somit gemeinnützig und entspricht wie folgt dem Abschnitt » steuerbegünstigte Zwecke « der Abgabenordung:
a. Förderung von Forschung i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 1,
b. Förderung von Volksbildung i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 7 und
c. Förderung des Naturschutzes i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 8 der Abgabenordung.
3 | Der Vereinszweck soll insbesondere durch die Verwirklichung folgender Ziele erlangt werden:
a. Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (für § 2 Abs. 2 a),
b. Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen (für § 2 Abs. 2 b),
c. Veröffentlichung von Forschungsergebnissen (für § 2 Abs. 2 b),
d. Präsentation und Ausstellung funktionierender technischer Systeme (für § 2 Abs. 2 b),
e. Öffentlichkeitsarbeit für naturfreundliche Energiesysteme hinsichtlich theoretischer und praktischer Aufklärung sowie im Hinblick auf die Erzeugung von Handlungsmotivation zur Herstellung bzw. Anschaffung entsprechender Technologien. Primäre Schutzgüter sind dabei die abiotischen Bestandteile unseres Naturhaushaltes, zu denen Böden, Gewässer, Meere, Klima, Luft, Biotope und das Landschaftsbild gehören (für § 2 Abs. 2 c),
f. Erstellung und Betrieb eines Kommunikationszentrums für Bildung und Wissenstransfer auf nationaler und transnationaler Ebene als Anlaufstelle für den Austausch über innovative Energieproduktions- und Energieumwandlungsverfahren sowie für deren gemeinsame Weiterentwicklung auf Basis unterschiedlicher Standortfaktoren (für § 2 Abs. 2 a und 2 b).
§ 3 | SELBSTLOSIGKEIT
1 | Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts » Steuerbegünstigte Zwecke « der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsvermögen.
2 | Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV) e. V., der das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 4 | MITGLIEDER
1 | Mitglieder des Vereins dürfen natürliche und juristische Personen sein, welche Zweck und Ziele des Vereins unterstützen.
2 | Ausschließlich folgende Arten der Mitgliedschaft sind möglich (Mitgliedsstatus):
a. Fachratsmitgliedschaft,
b. Fördermitgliedschaft.
3 | Fachratsmitgliedschaft: Neben der Bereitschaft der Anerkennung der satzungsgemäßen Ordnung ist die Erfüllung mindestens einer der folgenden Voraussetzungen für die Fachratsmitgliedschaft notwendig:
a. Das Mitglied arbeitet in praktischer Weise an Geräten/ Technologien/ Systemen zur hocheffizienten, kostengünstigen, gesundheits- und umweltfreundlichen Energieerzeugung.
b. Das Mitglied betreibt Öffentlichkeitsarbeit für Technologien zur hocheffizienten, kostengünstigen, gesundheits- und umweltfreundlichen Energieerzeugung im Sinne von § 2.
c. Das Mitglied erklärt sich unter Angabe eines oder mehrerer Tätigkeitsfelder (siehe Geschäftsordnung) und unter Angabe eines monatlichen Stundenpensums dazu bereit, ehrenamtlich für den Verein und seine Ziele tätig zu sein (Bekleiden von Ämtern).
4 | Ein Fachratsmitglied ist von der Beitragszahlung befreit.
5 | Fördermitgliedschaft: Neben der Bereitschaft der Anerkennung der satzungsgemäßen Ordnung ist lediglich eine jährliche und regelmäßige Beitragszahlung erforderlich (siehe Beitragsordnung).
6 | Jede natürliche Person kann Mitglied laut Abs. 2 sein, sofern sie im Vollbesitz der Mündigkeit ist.
7 | Nicht voll rechtsfähige natürliche Personen können trotz der Unmündigkeit mit schriftlicher Einwilligung eines Vormundes Mitglied laut Abs. 2 sein.
8 | Juristische Personen können Mitglied laut Abs. 2 sein, sofern sie als Gerichtsstand den Sitz des Vereins anerkennen.
9 | Für das vollständige Verständnis der Vereinssatzung und der Vereinsordnungen haben Mitgliedschaftsbewerber selbst zu sorgen, auch wenn diese einem anderen Sprachraum entstammen. Durch ihre Unterschrift auf der deutschen Fassung des Mitgliedschaftsantrags bestätigen sie diesen Sachverhalt.
10 | Der Wechsel des Mitgliedsstatus muss beim Vorstand schriftlich beantragt werden.
§ 5 | ERWERB DER MITGLIEDSCHAFT
1 | Der vollständig ausgefüllte schriftliche Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand mehrheitlich nach billigem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme besteht nicht.
2 | Eine Fachratsmitgliedschaft tritt unter folgenden zwei Vorraussetzungen in Kraft:
a. Eingang des vollständigen Mitgliedschaftsantrags beim Vorstand.
b. Schriftliche Bestätigung der Fachratsmitgliedschaft unter Mitteilung einer Mitgliedsnummer an den Antragsteller. Die Kriterien für die Aufnahme von Fachratsmitgliedern in den Verein haben der Verantwortung dieses Status gerecht zu werden.
3 | Eine Fördermitgliedschaft tritt unter folgenden drei Voraussetzungen unter Maßgabe der genannten Reihenfolge in Kraft:
a. Eingang des vollständigen Mitgliedschaftsantrags beim Vorstand.
b. Zahlungseingang des ersten Jahresbeitrags.
c. Schriftliche Bestätigung der Fördermitgliedschaft unter Mitteilung einer Mitgliedsnummer an den Antragsteller.
4 | Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren. Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es dem Verein die erforderlichen Änderungen nicht mitteilt, gehen nicht zulasten des Vereins und können diesem nicht entgegengehalten werden. Zu dieser Informationspflicht gehört insbesondere:
a. die Mitteilung von Anschriftenänderungen,
b. Änderungen der Bankverbindung bei der Teilnahme am Einzugsverfahren,
c. Mitteilung von persönlichen Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind.
§ 6 | UMLAGEN
1 | Der Verein kann von seinen Mitgliedern Umlagen erheben, wenn es im Einzelfall (z. B. aufgrund von außerordentlichen Schadensfällen) erforderlich ist. Diese Umlage ist von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes zu beschließen. Der Antrag muss die Erforderlichkeit erläutern. Die Umlage darf nicht höher als 50,- Euro je Mitglied sein.
§ 7 | BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
1 | Die Mitgliedschaft erlischt:
a. bei natürlichen Personen durch den Tod,
b. bei volljährigen natürlichen Personen durch den Verlust der Mündigkeit,
c. bei juristischen Personen durch den Verlust der Rechtspersönlichkeit,
d. durch den freiwilligen Austritt,
e. durch den Ausschluss.
2 | Ein Mitglied kann auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt und damit:
a. dem Verein Schaden zugefügt wurde,
b. das Ansehen oder die Interessen des Vereins geschädigt wurden und/oder
c. mit seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein und nach wiederholter Zahlungsaufforderung länger als 6 Monate im Rückstand ist.
3 | Gegen den Beschluss kann das Mitglied das Schiedsgericht anrufen. Das Mitglied ist anzuhören. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig.
4 | Ehemalige Mitglieder haben weder Anspruch auf eine Rückerstattung gezahlter Beiträge noch Anspruch auf einen Anteil an den Vereinsmitteln.
§ 8 | ORGANE DES VEREINS
1 | Die Organe des Vereins sind:
a. Mitgliederversammlung,
b. Fachratsversammlung,
c. Vorstand.
§ 9 | MITGLIEDERVERSAMMLUNG
1 | Die Mitgliederversammlung ist oberstes Kommunikations-, Entscheidungs- und Entlastungsorgan.
2 | Jedes Mitglied ist unabhängig vom Mitgliedsstatus (siehe § 4 Abs. 2) Teil der Mitgliederversammlung und hat darin eine Stimme. Für bestimmte Fragen gilt eine abweichende Regelung laut § 10 Sonderwahlgruppe.
3 | Zu Beginn eines Geschäftsjahres hat die Mitgliederversammlung folgende Angelegenheiten zu regeln:
a. Entgegennahme der Rechenschaftsberichte, Wahl jener Fördermitglieder, die der Sonderwahlgruppe angehören, Wahl des neuen Vorstands laut § 12.
4 | Weiterhin zu regeln sind Beschlüsse über die Erhebung von Umlagen.
5 | Die Mitgliederversammlung hat ein Recht auf einen nach außen abgeschirmten Kommunikationsbereich.
§ 10 | SONDERWAHLGRUPPE
1 | Um allen Mitgliedern auch in Fachfragen ein Mitspracherecht einzuräumen und dabei ein ausgewogenes Wahlverhältnis zwischen Fachratsmitgliedern und Fördermitgliedern zu erlangen, wird eine Sonderwahlgruppe gebildet. Sie hat folgende Angelegenheiten zu regeln:
a. Gewichtung, Aufteilung und Vergabe finanzieller Vereinsmittel (Budgetrecht), soweit nicht anders vermerkt,
b. Satzungsänderungen,
c. Auflösung des Vereins.
2 | Die Sonderwahlgruppe besteht aus allen Fachratsmitgliedern und einer der Anzahl der Fachratsmitglieder entsprechenden Zahl an Fördermitgliedern. Die entsprechenden Fördermitglieder werden zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt.
3 | Ist die Anzahl der Fördermitglieder zum Zeitpunkt der Wahl gleich oder geringer als die Anzahl der Fachratsmitglieder, sind alle Fördermitglieder stimmberechtigt.
4 | Scheidet ein in der Sonderwahlgruppe stimmberechtigtes Fördermitglied aus dem Verein aus, wird die Stimme bis zur nächsten Wahl nicht ersetzt.
§ 11 | FACHRATSVERSAMMLUNG
1 | Die Fachratsversammlung setzt sich aus dem Kreis aller Fachratsmitglieder zusammen. Sie hat folgende Angelegenheiten zu regeln:
a. Definition der Fachbereiche,
b. Vergabe von Aufträgen unter Berücksichtigung von § 10 Abs. 1 a,
c. Entscheidung über den Beitritt zu einem Dachverband,
d. Entscheidungen über die Einstellung von Angestellten für Verwaltungsaufgaben,
e. Entscheidungen über die Vergütung für Vereinstätigkeit nach § 16,
f. Eigenleistung im Sinne der Erlangung des Zwecks und der Ziele des Vereins,
g. Lösung technischer Probleme,
h. Entscheidungen in fachspezifischen Vereinsangelegenheiten, soweit nicht anders vermerkt.
2 | Die Fachratsversammlung hat ein Recht auf einen nach außen abgeschirmten Kommunikations- bzw. Arbeitsbereich.
§ 12 | VORSTAND
1 | Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus:
a. dem ersten Vorsitzenden,
b. dem zweiten Vorsitzenden,
c. dem Schatzmeister.
2 | Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Nur Fachratsmitglieder des Vereins können ein Vorstandsamt bekleiden. Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl.
3 | Ein Vorstandsmitglied darf für sein Amt einen Stellvertreter bestimmen.
4 | Neben den rechtlich bindenden Aufgaben laut BGB hat der Vorstand an unbestimmten Zeitpunkten folgende Angelegenheiten zu regeln:
a. Bündelung der Anträge auf Erteilung von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen und deren Weitergabe, an den Fachrat,
b. Ausarbeitung von Abstimmungsplänen für die Verteilung und Gewichtung von Vereinsmitteln,
c. die Aktivierung der Sonderwahlgruppe in notwendigen Fällen,
d. die Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern.
5 | Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Dies gilt auch für einzelne Vorstandsmitglieder.
6 | Sollte ein Vorstandsmitglied aus dem Verein ausscheiden, können die verbleibenden Vorstandsmitglieder ein kommissarisches Vorstandsmitglied bestellen. 7.) Der Vorstand darf sich eine Geschäftsordnung geben.
7 | Der Vorstand darf sich eine Geschäftsordnung geben.
8 | Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Ab einem Geschäftswert von 10.000,- Euro und höher wird der Verein durch wenigsten zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Der Vorstand kann im Rahmen seiner Vertretungsmacht Dritte mit der Wahrnehmung einzelner Geschäfte beauftragen. Für eingesetzte Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haftet der Vereinsvorstand nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Auswahlverschulden. Für Geschäfte im Online-Banking dürfen von ihnen Vertreter bestimmt werden.
9 | Alle Arten von Vertretungen und Stellvertretern müssen Fachratsmitglieder sein. Diese dürfen mit dem amtsinhabenden Vorstandsmitglied nicht verwandt und/oder verschwägert und dürfen nicht Ehepartner sein.
§ 13 | VERSAMMLUNGEN UND BESCHLÜSSE
1 | Versammlungen (Mitgliederversammlung, Fachratsversammlung, Sonderwahlveranstaltung, Vorstandssitzung) werden in der Regel als ständige EDV-Basierte Versammlungen abgehalten (siehe § 14). Bei Bedarf können diese auch an einem physischen Ort stattfinden. (siehe § 15).
2 | Sofern nicht anders vermerkt, sind alle Beschlüsse im Sinne der Transparenz in Form von offenen Abstimmungen zu treffen. Die Offenheit einer Abstimmung hat sich ausschließlich auf das jeweils betreffende Organ zu erstrecken. Dies betrifft auch Abstimmungen innerhalb der Sonderwahlgruppe (§ 10).
3 | Alle elektronisch durchgeführten Abstimmungen haben namentlich durchgeführt zu werden, wobei auch Nutzernamen zugelassen sind, die vom Vorstand den realen Namen zuzuordnen sind.
4 | Die Teilnahme an Abstimmungen ist freiwillig. Alle nicht abgegebenen Stimmen werden unter Maßgabe der Gesamtanzahl an Vereinsmitgliedern grundsätzlich als Enthaltung gewertet.
5 | Alle Informationen zu Versammlungen, Wahlen und Abstimmungen haben jedem betreffenden Mitglied schriftlich, per Telefax oder per E-Mail oder als Aushang an einem schwarzen Brett der ständigen Mitgliederversammlung innerhalb der in § 14 und § 15 festgelegten Fristen bekannt gegeben zu werden.
6 | Sofern die Satzung im Einzelfall keine andere Regelung trifft werden alle Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
7 | Über die Auflösung des Vereins, über Satzungsänderungen sowie über die Erhebung einer Umlage entscheidet das betreffende Organ mit 3/4-Mehrheit, sofern die Satzung im Einzelfall keine andere Regelung trifft.
8 | Mitglieder sind vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn der Verein über die Befreiung von einer Verbindlichkeit gegenüber dem Verein zu entscheiden hat. Allgemein besteht auch ein Stimmverbot, wenn der Beschlussgegenstand die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit einer einem Mitglied oder Organmitglied nahestehenden Person betrifft (z. B. Ehegatte, Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad). Ferner sind Mitglieder und Organmitglieder des Vereins bei folgenden Entscheidungen vom Stimmrecht ausgeschlossen (Der Anwendungsbereich des gesetzlichen Stimmverbots des § 34 BGB bleibt durch die Satzung unberührt.):
a. Beschlussfassung über die vertragliche Beziehung und deren Inhalt mit dem Verein,
b. Abberufung aus der Organstellung, gleich aus welchem Grund,
c. Erteilung der Entlastung,
d. Ausschluss aus dem Verein,
e. Verhängung von Ausschluss und Ordnungsmitteln.
9 | Jedem Mitglied steht das Recht zu, sich für die Wahl für eine jeweilige Aufgabe aufstellen zu lassen, sofern dies mit der Satzung und deren Teilen im Einklang steht. Wiederwahlen sind zulässig. 10.) Der Verlauf einer Versammlung sowie deren Ergebnisse sind zu protokollieren und allen, dem Organ angehörenden Vereinsmitgliedern innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung zu stellen. Der Verlauf einer Vorstandssitzung sowie deren Ergebnisse haben nach der rechtswirksamen Protokollierung bei den Urkunden des Vereins abgelegt zu werden.
§ 14 | STÄNDIGE, EDV-BASIERTE VERSAMMLUNGEN
1 | Die EDV-Basierte Versammlung mit ihren Wahlen und Abstimmungen erfolgt innerhalb einer geeigneten Technologie. Es ist sicherzustellen, dass die Mitglieder von einer geplanten Wahl bzw. Abstimmung mindestens zwei Wochen vor Abstimmungsende erfahren sowie die Stimmabgabe namentlich nachvollziehbar ist.
§ 15 | KLASSISCHE VERSAMMLUNGEN
1 | Eine klassische Versammlung an einem physischen Ort kann durchgeführt werden wenn der Vorstand dies für notwendig erachtet oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des entsprechenden Organs dies unter Angabe von Gründen schriftlich beim Vorstand beantragt.
2 | Zur klassischen Versammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens drei Wochen vorher schriftlich eingeladen. Die Einladung mit Tagesordnung gilt als zugestellt, wenn diese an die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse (z.B. E-Mail-Adresse) des Mitglieds gerichtet ist. Ergänzungen zur Tagesordnung müssen innerhalb der ersten zwei Wochen dieser Frist schriftlich an den Vorstand gerichtet werden.
3 | Die klassische Versammlung wird von einem Vorsitzenden oder, bei dessen Verhinderung, von einem anderen Vorstandsmitglied oder einer legitimierten Vertretung geleitet. Mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder muss anwesend sein. Der Versammlungsleiter wird vom Vorstand bekannt gegeben.
4 | Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt. Zum Protokollführer kann auch ein Nichtmitglied bestimmt werden.
5 | Die Art einer Abstimmung bestimmt der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die mit § 13 Abs. 3 festgelegte Abstimmungsart kann hierdurch unwirksam werden. Eine Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn zwei Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des jeweiligen Organs dies beantragen.
§ 16 | VERGÜTUNGEN FÜR DIE VEREINSTÄTIGKEIT
1 | Ohne eine anders lautende Vereinbarung werden die Vereins- und Organämter grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
2 | Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft die Fachratsversammlung. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
3 | Die Fachratsversammlung ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.
4 | Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist die Fachratsversammlung ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, hauptamtlich Beschäftigte anzustellen.
5 | Von der Fachratsversammlung können per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten Grenzen über die Höhe des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB festgesetzt werden.
6 | Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von vier Wochen nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.
7 | Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die vom Vorstand erlassen und geändert werden kann.
§ 17 | SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1 | Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr.
2 | Für die Herstellung der vereinsinternen Infrastruktur (z.B. virtuelle Vereinsforen, Kommunikationszentrum) ist die Bildung einer festverzinsten Rücklage auf Basis einer monatlichen Abführung finanzieller Vereinsmittel in Höhe von mindestens zehn Prozent des zur Verfügung stehenden Budgets zu bewerkstelligen.
3 | Auf schriftlichen Antrag kann der Verein beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die gewählten Ehrenamtsträger des Vereins, der hierfür nach § 52 (AO) gemeinnützig sein muss, gegen Arbeitsunfälle freiwillig versichern.
4 | Kosten, die dem Mitglied durch die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen (z.B. Versammlungen nach § 13) werden in der Regel nicht vom Verein getragen.
5 | Datenschutzbestimmungen werden in der Datenschutzrichtlinie des Vereins geregelt. Diese ist bindend.
6 | Für Satzungsänderungen betreffend nachfolgend genannter Absätze ist der einstimmige Beschluss aller Mitglieder des für Satzungsänderungen zuständigen Organs notwendig: § 1 Abs. 1; § 2 Abs. 1 - 2; § 3 Abs. 1 - 2; § 4 Abs. 2 - 4; § 8 Abs. 1; § 9 Abs. 3 b + 5; § 10 Abs. 1; § 11 Abs. 1 - 2; § 12 Abs. 2; § 13 Abs. 7; § 17 Abs. 6.
7 | Sind einzelne Abschnitte oder Paragraphen ungültig, so berührt das nicht die Wirksamkeit anderer Abschnitte oder Paragraphen.
B | DATENSCHUTZRICHTLINIE Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unseren Internet-Seiten ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Daten während Ihres Besuchs auf unserem Internetportal erfasst und wie diese genutzt werden. | Der Nutzung unserer im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von unerwünschten Inhalten und nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Wir behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen vor — etwa durch Spam-E-Mails. Stand 20190210.
1 | ERHEBUNG UND VERARBEITUNG VON DATEN

Jeder Zugriff auf unsere Homepage und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden seitens unseres Providers automatisch protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. | Weitergehende personenbezogene Daten werden von uns nur dann erfasst, wenn Sie uns diese Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Antragstellung, über unser Kontaktformular oder in unserem Mitgliederforum übermitteln.
2 | KONTAKTAUFNAHME MIT UNS PER E-MAIL ODER KONTAKTFORMULAR

Treten Sie für Fragen jeglicher Art per E-Mail oder Kontaktformular mit uns in Kontakt, erteilen Sie uns zum Zwecke der Kontaktaufnahme Ihre freiwillige Einwilligung. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional. Die von Ihnen gemachten Angaben werden zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage werden die getätigten personenbezogenen Daten zeitnah von uns gelöscht. Eine Ausnahme bildet hierbei die Kontaktaufnahme mit unserer Redaktion unter Bezugnahme auf eine Veröffentlichung unseres Online-Magazins » enXpress « — siehe Punkt 3 Leserbriefe.
3 | LESERBRIEFE

Wir behalten uns das Recht vor, Anfragen, Anregungen etc., die direkt an unsere Redaktion gerichtet sind ( » Liebe Redaktion « etc.), als Leserbriefe zu behandeln und zu veröffentlichen. Sollte es sich bei der kontaktierenden Person um eine Person des öffentlichen Lebens handeln (Politiker, bekannte Wissenschaftler etc.), behalten wir uns das Recht vor, deren Namen öffentlich zu behandeln. Sofern die unsere Redaktion kontaktierende Person hiermit nicht einverstanden ist, genügt ein formloser, mit der Anfrage/ Anregung gesandter Bescheid bzw. Widerspruch. Nachträglich ist ein entsprechender Widerspruch auf zuvor gesandte Inhalte nicht mehr wirksam.
4 | ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT

Treten Sie über einen unserer Anträge auf Mitgliedschaft mit uns in Kontakt, erteilen Sie uns zum Zweck der Kontaktaufnahme Ihre freiwillige Einwilligung. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist aus organisatorischen Gründen ebenfalls erforderlich. Die von Ihnen getätigten Angaben werden zum Zweck der Antragsbearbeitung gespeichert. Wird ein Antrag von uns abgelehnt, werden personenbezogene Daten zeitnah von uns gelöscht. Liegt bei der Antragstellung ein Verdacht auf Missbrauch vor, behalten wir uns das Recht vor, die entsprechenden personenbezogenen Daten im Sinne einer Strafverfolgung aufzubewahren und etwa an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Wird einem Antrag von uns stattgegeben, werden die von Ihnen angegebenen Daten für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft bei uns aufbewahrt und bei Bedarf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Über die Art und Weise der Verarbeitung erhalten die Mitglieder vom Vorstand im Vorfeld im Rahmen einer allgemeinen Systeminformation gesondert Bescheid. Endet die Mitgliedschaft, werden von den personenbezogenen Daten des ehemaligen Mitglieds Namen und Geburtsdatum in einer Liste der ehemaligen Mitglieder aufbewahrt.
5 | MITGLIEDERFORUM

Zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Zwecke werden die von unseren Fachratsmitgliedern getätigten Eintragungen in unserem Mitgliederforum über das Ende Ihrer Mitgliedschaft hinaus von uns aufbewahrt. Hierbei geht es im Speziellen um den Erhalt von Wissen. Sollten getätigte, sachbezogene Eintragungen zur Erfüllung unserer Zwecke etwa in geeignetem inhaltlichem Zusammenhang veröffentlichungswürdig sein, können diese von uns in Abstimmung mit dem Verfasser veröffentlicht werden — sofern die Namensnennung vom entsprechenden Fachratsmitglied nicht erwünscht ist, wird der Name nicht genannt. | Eintragungen, die von einem Fördermitglied getätigt werden, können von dem betreffenden Mitglied während einer bestehenden Mitgliedschaft selbst gelöscht werden, wenn eine Löschung erwünscht ist.
6 | NUTZUNG UND WEITERGABE PERSONENBEZOGENER DATEN

Bei der Verarbeitung Ihrer Daten orientieren wir uns am Zweckbindungsgrundsatzes nach §§ 14, 28, 29 BDSG des Bundesdatenschutzgesetzes. Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn Sie zuvor ausdrücklich eingewilligt haben oder dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung und/ oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist. Beachten Sie bitte hierbei auch Punkt 3 Leserbriefe. Die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken erfolgt unter keinen Umständen, die unserem Einfluss unterliegen. Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich, sodass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen. | Sofern wir Mitglied in einem Dachverband werden, sind wir dazu verpflichtet, einen Teil der personenbezogenen Daten unserer Mitglieder an den Dachverband weiterzugeben. Der Beitritt zu einem Dachverband kann erfolgen, wenn unser dafür zuständiges Organ einem entsprechenden Antrag zustimmt.
7 | AUSKUNFTSRECHT UND LÖSCHUNG IHRER DATEN

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Widerspruch, Berichtigung, Sperrung, Einschränkung der Datenverarbeitung oder Löschung dieser Daten. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn Ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Bitte beachten Sie auch die Besonderheiten einer Mitgliedschaft unter Punkt 5. Mitgliederforum. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Anschrift an uns wenden.
8 | EINWILLIGUNG, WIDERRUFSRECHT, WIDERSPRUCHSFRIST

Soweit wir Daten für einen Zweck nutzen, der nach den gesetzlichen Bestimmungen Ihre Einwilligung erfordert, werden wir Sie stets um Ihr ausdrückliches Einverständnis bitten und Ihre Einwilligung gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften protokollieren. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Zum Widerruf einer Einwilligung oder für einen Widerspruch genügt eine einfache Nachricht an uns. Sie können dazu die oben angegebenen Kontaktdaten verwenden, ohne dass Ihnen andere Kosten als die Übermittlungskosten nach dem Basistarif entstehen.
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14 | DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DIE NUTZUNG VON XING

Unsere Webseite nutzt Funktionen des Netzwerks XING. Anbieter ist die XING AG, Dammtorstraße 29-32, 20354 Hamburg, Deutschland. Bei jedem Abruf einer unserer Seiten, die Funktionen von Xing enthält, wird eine Verbindung zu Servern von Xing hergestellt. Eine Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt dabei nach unserer Kenntnis nicht. Insbesondere werden keine IP-Adressen gespeichert oder das Nutzungsverhalten ausgewertet. | Weitere Information zum Datenschutz und dem Xing Share-Button finden Sie in der Datenschutzerklärung von Xing unter https://www.xing.com/app/share?op=data_protection
15 | DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DIE NUTZUNG VON PINTEREST

Auf unserer Seite verwenden wir Social Plugins des sozialen Netzwerkes Pinterest, das von der Pinterest Inc., 635 High Street, Palo Alto, CA, 94301, USA ("Pinterest") betrieben wird. Wenn Sie eine Seite aufrufen die ein solches Plugin enthält, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Pinterest her. Das Plugin übermittelt dabei Protokolldaten an den Server von Pinterest in die USA. Diese Protokolldaten enthalten möglicherweise Ihre IP-Adresse, die Adresse der besuchten Websites, die ebenfalls Pinterest-Funktionen enthalten, Art und Einstellungen des Browsers, Datum und Zeitpunkt der Anfrage, Ihre Verwendungsweise von Pinterest sowie Cookies. | Weitere Informationen zu Zweck, Umfang und weiterer Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Pinterest sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Möglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in den den Datenschutzhinweisen von Pinterest: https://about.pinterest.com/de/privacy-policy
16 | DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DIE NUTZUNG VON TUMBLR

Unsere Seiten nutzen Schaltflächen des Dienstes Tumblr. Anbieter ist die Tumblr, Inc., 35 East 21st St, 10th Floor, New York, NY 10010, USA. Diese Schaltflächen ermöglichen es Ihnen, einen Beitrag oder eine Seite bei Tumblr zu teilen oder dem Anbieter bei Tumblr zu folgen. Wenn Sie eine unserer Webseiten mit Tumblr-Button aufrufen, baut der Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Tumblr auf. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Tumblr mit Hilfe dieses Plugins erhebt und übermittelt. Nach aktuellem Stand werden die IP-Adresse des Nutzers sowie die URL der jeweiligen Webseite übermittelt. | Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von Tumblr unter http://www.tumblr.com/policy/de/privacy.
17 | DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DIE NUTZUNG VON GOOGLE ANALYTICS

Google Analytics wird auf unseren Seiten nicht verwendet.
18 | DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DIE NUTZUNG VON FLATTR

Innerhalb dieses Onlineangebotes sind Schaltflächen des Micropayment-Dienstes „Flattr“ eingebunden, der von der Firma Flattr Network Ltd. mit Sitz in 2nd Floor, White bear yard 114A, Clerkenwell Road, London, Middlesex, England, EC1R 5DF, Großbritannien, betrieben wird. Wenn Sie Seiten dieses Internetangebots, die diese Schaltflächen enthalten, aufrufen, wird von Ihrem Browser eine direkte Verbindung zu Servern von Flattr hergestellt. Sofern Nutzer bei Flattr ein Konto angelegt haben, mit dem sie gleichzeitig eingeloggt sind, erhält Flattr die Information, dass Nutzer die jeweilige Seite dieses Onlineangebots besucht haben. Sofern Nutzer ein Flattr-Konto besitzen, eingeloggt sind und mit der Schaltfläche interagieren, werden Informationen darüber an Flattr übermittelt und nach den dort geltenden Richtlinien dort zu Abrechnungszwecken gespeichert. Auch wenn Nutzer nicht eingeloggt sind, können ggf. Nutzungsdaten erhoben und auch gespeichert werden. Wie Ihre Daten genau verarbeitet werden, wenn Sie die Flattr-Schaltfläche anklicken, erfahren Nutzer unter https://flattr.com/privacy.
19 | DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DIE NUTZUNG VON PAYPAL

Unsere Website ermöglicht die Bezahlung via PayPal. Anbieter des Bezahldienstes ist die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg. Wenn Sie mit PayPal bezahlen, erfolgt eine Übermittlung der von Ihnen eingegebenen Zahlungsdaten an PayPal. Die Übermittlung Ihrer Daten an PayPal erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags). Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. In der Vergangenheit liegende Datenverarbeitungsvorgänge bleiben bei einem Widerruf wirksam.
20 | DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DIE NUTZUNG VON SCRIPTBIBLIOTHEKEN

Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website Scriptbibliotheken und Schriftbibliotheken wie z. B. Google Webfonts (https://www.google.com/webfonts/). Google Webfonts werden zur Vermeidung mehrfachen Ladens in den Cache Ihres Browsers übertragen. Falls der Browser die Google Webfonts nicht unterstützt oder den Zugriff unterbindet, werden Inhalte in einer Standardschrift angezeigt. Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass Betreiber entsprechender Bibliotheken Daten erheben. Die Datenschutzrichtlinie der von uns genutzten Bibliothekbetreiber finden Sie hier. Google: https://www.google.com/policies/privacy/ | Fonticons, Inc.´s Fontawesome: https://fontawesome.com/privacy
C | FORENRICHTLINIE Das Mitgliederforum von Energienovum e. V. dient als ständige Mitgliederversammlung. Diese Plattform und Infrastruktur soll eine reibungslose Kommunikation und Projektarbeit sowie das Zustandekommen notwendiger Beschlüsse ermöglichen (siehe Satzung § 13, 14). Die Erfüllung des in § 2 unserer Satzung erläuterten Zwecks erfordert auch eine ungestörte Kommunikation innerhalb des Fachrats.
1 | ANMELDEVORGANG

Nach Ihrem erfolgreich gestellten Mitgliedsantrag  erfahren Sie Ihre Zugangsdaten zum Mitgliederforum.
2 | NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Die Administratoren und Moderatoren des Mitgliederforums bemühen sich, Beiträge mit fragwürdigem Inhalt so schnell wie möglich zu bearbeiten oder ganz zu löschen, doch ist es ist nicht möglich, jede einzelne Nachricht zu überprüfen. Mit dem Beitritt zu Energienovum e. V. akzeptieren Sie, dass jeder Beitrag in diesem Forum die freie Meinung des Urhebers widergibt und dass die Administratoren, Moderatoren und Betreiber nur für ihre eigenen Beiträge verantwortlich sind. | Sie räumen den Betreibern, Administratoren und Moderatoren des Forums das Recht ein, Beiträge nach eigenem Ermessen zu entfernen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu sperren. | Unsere Forumssoftware verwendet sog. Cookies, um Informationen auf Ihrem Computer zu speichern. Diese Cookies enthalten keine privaten und kommerziellen Daten, sondern dienen ausschließlich Ihrem Komfort. Mit dem Beitritt zu Energienovum e. V. akzeptieren Sie dies. | Kommerzielle Werbung wird in Ausnahmefällen nur insofern toleriert, als dass sie in einem sachlich notwendigen Zusammenhang zum Ausdruck kommt. Dies akzeptieren Sie mit dem Beitritt. | Als Fachratsmitglied haben Sie Zutritt zum fachratsinternen, nach außen abgeschirmten Arbeits- und Kommunikationsbereich, auf den Sie laut Satzung § 11, Abs. 2 ein Anrecht haben. Die Veröffentlichung von Fachratsinterna obliegt der Mehrheit seiner Mitglieder, wobei den Verfassern einzelner Beiträge ein Vetorecht zusteht. Verstöße können zum Ausschluss aus dem Forum führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies akzeptieren Sie mit dem Beitritt. | Sie erkennen außerdem an, dass ein aktuelles, gut erkennbares Fotos von Ihnen als Avatar im Mitgliederforum verpflichtend ist, wenn Sie dem Fachrat angehören. Diese Fotos sind nur für Fachratsmitglieder sichtbar. | Sie verpflichten Sich, keine beleidigenden, obszönen, vulgären, verleumdenden, gewaltverherrlichenden oder aus anderen Gründen strafbaren Inhalte in diesem Forum zu veröffentlichen. Persönliche Angriffe sind ausdrücklich nicht gestattet. Mitdiskutanten dürfen nicht diffamiert oder bezüglich ihrer Person, ihres Berufs oder Arbeitgebers angegangen werden. Verstöße gegen diese Regeln können zum Ausschluss aus dem Forum führen. Dies ist spätestens nach der dritten Verwarnung durch unser Schiedsgericht der Fall. | Als Fachratsmitglied akzeptieren Sie, dass durch den Ausschluss aus dem Forum Ihr satzungsgemäßes Anrecht auf einen nach Außen abgeschirmten Arbeitsbereich erlischt. Zur Einhaltung der Satzungsgemäßen Ordnung ist es im direkten Anschluss notwendig, Ihre Fachratsmitgliedschaft zu beenden. Sie akzeptieren, dass dadurch wahlweise entweder Ihre Fachratsmitgliedschaft in eine Fördermitgliedschaft umgewandelt wird oder Sie Ihren Status als Mitglied von Energienovum verlieren.
3 | ALLGEMEINE FORENREGELN

Erwünscht ist die standardmäßige Verwendung der Zitierfunktion. Es wird Wert darauf gelegt, dass auf die Inhalte von Beiträgen innerhalb des Kommunikationsablaufs eingegangen wird. Ein primäres Anliegen des Forums ist es, die sachliche Projektarbeit im Sinne unserer Satzung zu ermöglichen. | Die Mitglieder des Forums werden gebeten, sich gegenseitig zu unterstützen und das Forum nutzerfreundlich zu gestalten. Bitte sorgen Sie für freundliche Umgangsformen und Diskussionen auf inhaltlicher Ebene. Um in adäquatem Maße ernst genommen zu werden, sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis aus Pro- und Contra-Argumenten. | Prüfen Sie bitte vor dem Eröffnen eines Themas, ob es bereits diskutiert wird oder wurde. Nutzen Sie hierfür die Suchfunktion. Bitte machen Sie sich gegenseitig auf bereits vorhandene Beiträge aufmerksam, damit diese nicht mehrfach erörtert werden müssen. Bitte geben Sie, soweit vorhanden, auch Quellen und Links an. | Eingriffe in laufende Diskussionen werden grundsätzlich von neutralen Moderatoren vorgenommen, also von solchen, die sich an einer Diskussion nicht selbst aktiv beteiligen. Dies findet nur statt, wenn die Nutzungsbedingungen missachtet werden.
D | URHEBERRECHT Die durch uns erstellten Inhalte und Werke auf diesem Internetportal unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung, sofern dies nicht in anderem Sinne vermerkt ist. Bei Bekanntwerden von Urheberrechtsverletzungen ist mir rechtlichen Schritten zu rechnen. Downloads und Kopien dieser Internetseiten sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet, sofern nicht anders vermerkt. Bei Inhalten, die nicht von uns selbst erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. | Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesem Internetportal nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. | Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
E | HAFTUNGSAUSSCHLUSS HAFTUNG FÜR INHALTE

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

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Der Autor (Energienovum e. V.) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf unserer Website. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

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HAFTUNG FÜR LINKS

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F | BEITRÄGE UND GEBÜHREN PRÄAMBEL

Diese Beitrags- und Gebührenordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder und die Gebühren. | Die Beitrags- und Gebührenerhebung erfolgt in der Regel durch Elektronische Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden auf Basis der Datenschutzrichtlinie von Energienovum e. V. gespeichert.
§ 1 | BESCHLÜSSE
1 | Der Vorstand legt Beitrag und Gebühren fest.
2 | Soweit nicht anders vermerkt, werden die Beträge zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
3 | Soweit nicht anders vermerkt, werden Gebühren ab dem 1. Tag des folgenden Monats wirksam, in dem der Beschluss gefasst wurde.
§ 2 | BEITRÄGE
1 | Nur Fördermitglieder sind beitragspflichtig.
2 | Soweit nicht anders vermerkt, ist der Beitrag unabhängig von Alter, Familienstand, Beschäftigung oder ähnlichen Einteilungen als Mindestbeitrag zu erheben.
3 | Die Höhe des Mindestbeitrags pro Jahr und Person beträgt 60,- Euro und ist regelmäßig zu entrichten.
4 | Freiwillig kann ein Mitglied einen höheren, regelmäßigen Beitrag als in Abs. 3 festgelegt entrichten. Die individuelle Höhe des jährlichen Vereinsbeitrags wird vom Antragsteller im Antrag auf Mitgliedschaft als Fördermitglied verbindlich eingetragen.
5 | Es obliegt der Entscheidung des Vorstands, den Beitrag eines Fördermitglieds laut Abs. 3 dann niedriger zu gestalten, wenn ein Fördermitglied ehrenamtlich für den Verein tätig ist.
6 | Eine Beitragszahlung umfasst den Beitrag für ein Geschäftsjahr. Weitere Tage eines Jahres bleiben unberücksichtigt. Ein Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar eines Jahres.
7 | Findet die erste Beitragszahlung einer Mitgliedschaft unter einem laufenden Geschäftsjahr statt, so wird am folgenden 1. Januar eine Beitragsrechnung für das neue Geschäftsjahr gestellt, in der die erste Beitragszahlung mit entsprechendem Beitragsüberschuss aus dem vorigen Jahr berücksichtigt wird. Alle künftigen Jahresbeiträge dieser Mitgliedschaft werden am 1. Januar eines Jahres zur Zahlung fällig.
8 | Die Entrichtung des Beitrags hat in jährlicher Zahlweise zu erfolgen. Alle rechtmäßigen Zahlungswege sind zulässig. Auf etwaige Ausnahmen wird innerhalb der vereinseigenen Internetseite oder anderweitig hingewiesen. Barzahlungen sind nur mit Quittung in beidseitiger Ausfertigung gültig.
§ 3 | GEBÜHREN
1 | Bei zusätzlichem Verwaltungsaufwand, der nicht vom Verein verursacht wird, darf der Verein eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,- Euro pro Vorgang erheben. Dies betrifft beispielsweise Mahnungen. Etwaige Porti sind in jedem Falle zusätzlich zu erheben.
2 | Die Gebühr für einen Mitgliedsausweis beträgt 15,- Euro und wird nicht vom Verein getragen. Dieser Betrag beinhaltet Bearbeitung, Materialkosten und Porto.
3 | Die Bearbeitungsgebühr für einen Antrag auf Erteilung eines Forschungs- und Entwicklungsauftrags beträgt für Personen, die nicht Mitglied des Fachrats von Energienovum sind 300,- Euro. Für Personen, die Mitglied des Fachrats sind ist die Bearbeitung dieses Antrags kostenfrei.
§ 4 | BANKVERBINDUNG
1 | Unser Bankkonto liegt bei der GLS Gemeinschaftsbank eG., einem genossenschaftlichen Geldinstitut.

Bankleitzahl: 43 060 967
Kontonummer: 8 216 572 100
2 | Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
3 | Alle auf dem Bankkonto eingehenden Beträge werden seitens des Vereins als Spenden gewertet, wenn diese nicht anderweitig gekennzeichnet sind (i. e. L. über die Angabe eines Verwendungszwecks).
4 | Zahlungsziel ist 14 Kalendertage, soweit nicht anders vermerkt.
G | FREISTELLUNGSBESCHEID
H | REGISTERBLATT
ENERGIENOVUM